GEAK Experten-Pflicht: Begehung vor Ort

Die Anforderungen an eine GEAK Expertin / einen GEAK Experten bezüglich Fachwissen und Erfahrung sind vielfältig und hoch. Ebenso die Ansprüche der Auftraggeber. Um diese zu erfüllen und einen schweizweit einheitlichen Standard zu gewährleisten, gibt es die Reglemente vom Verein GEAK. Insbesondere das Produktreglement ist für die Arbeit der GEAK Expertinnen und Experten wichtig.

Gemäss dem Produktereglement gibt es bestimmte Pflichten, so auch die «persönliche Ausführung». Diese ist im Kapitel 5 des Produktereglements wie folgt beschrieben:

Persönliche Ausführung

Gemäss GEAK Zertifizierungsvertrag hat die GEAK Expertin / der GEAK Experte grundsätzlich die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) sowie die damit verbundenen Tätigkeiten persönlich auszuführen. Insbesondere sind nicht übertragbar:

  • der Besuch vor Ort,
  • der Kundenkontakt,
  • die Nutzung des Supportdienstes,
  • das Unterzeichnen der GEAK Publikationen,
  • die Funktion als Ansprechperson des Vereins GEAK.

Arbeiten zur Erfassung der Grundlagendaten können auch an Personen, welche nicht GEAK Expertinnen und Experten sind, übertragen werden.

Alle GEAK Expertinnen und Experten sind aufgefordert, sich daran zu halten. Allfällige Verstösse werden geahndet.