GEAK Expertin / GEAK Experte werden

Als GEAK Expertin oder GEAK Experte tragen Sie eine grosse Verantwortung. Sie beraten die Gebäudeeigentümerschaft in Sachen Energie­effizienz, Klimaschutz, Etappierung der Sanierung, Steueroptimierung und beim Einholen von Fördergeldern. Mit Ihrer Beratung nehmen Sie somit massgeblich Einfluss auf Modernisierungsentscheide der Bauherrschaft.

GEAK Expertinnen und Experten müssen daher ein weitreichendes Wissen über Energiebilanzen von Gebäuden und deren Optimierung mitbringen. Als GEAK Expertinnen und Experten werden nur Personen zugelassen, welche folgende anspruchsvollen Kriterien in Bezug auf Ausbildung und Berufserfahrung erfüllen.

  • Anforderungen

    Die Zertifizierung von GEAK Expertinnen und Experten ist personenbezogen. Für die Zertifizierung muss die/der Bewerbende ihre/seine Fachkompetenzen aus einer Kombination von Aus-/Weiterbildung und Berufserfahrung in folgenden Bereichen nachweisen können:

    • Architektur / Bautechnik / Gebäudehülle
    • Bauphysik
    • Gebäudetechnik

    Nebst der Kernkompetenz, in der Regel in einem der drei aufgeführten Bereiche, ist eine qualifizierte Aus- oder Weiterbildung in dem oder den weiteren Fachbereichen erforderlich.
    Die Weiterbildung setzt voraus, dass in der Erstausbildung bauliche Grundkenntnisse erworben wurden (Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe).

    Der Nachweis der Fachkompetenzen ist mit entsprechenden Diplomen und/oder Arbeitszeugnissen zu erbringen.

    Die Zertifizierung kann aufgrund von Aus- und Weiterbildung erfolgen z.B. für:

    • Ingenieure HLK, Ing. FH mit MAS oder Nachdiplom im Bereich Energie (+Bau)
    • diplomierter Energieberater / Haustechnikplaner TS
    • Zusatzausbildung wie diverse CAS-Module oder MAS EN BAU
    • vom Verein anerkannte branchenspezifische Weiterbildungen (z.B. suissetec, Polybau oder Minergie)
    • gleichwertige Ausbildungen nach detaillierter Prüfung

    Bei der Zertifizierung wird auch die Berufserfahrung in der Schweiz berücksichtigt, z.B.:

    • 2 Jahre Berufserfahrung im Gebäudebereich in den letzten 5 Jahren
    • nachweisliche Mitwirkung bei der Erstellung von GEAK
    • regelmässige und erfolgreiche energietechnische Nachweise für Bauvorhaben
    • Kompetenznachweis oder Bestätigung von anerkannten Arbeitgebern oder öffentlichen Stellen (z.B. Kantonale Energiefachstellen)

    Mit diesen Anforderungen werden die Kompetenzen der GEAK Expertinnen und Experten für folgende Tätigkeiten sichergestellt:

    • Energetische Bestandesaufnahme von Gebäuden
    • Beratung zur energetischen Modernisierung von Gebäuden
  • Ablauf

    Als qualifizierte Fachperson im Bereich des energieeffizienten Bauens können Sie sich für die Zertifizierung zur GEAK Expertin oder GEAK Experten bewerben. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Ihre Bewerbung wird vom Verein GEAK geprüft. Dies kann bis zu vier Wochen dauern.
    Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie vom Verein GEAK zu einem eintägigen Schulungskurs eingeladen.
    Andernfalls erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit dem Grund für die Ablehnung und der Information, was Sie nachreichen müssen oder welche zusätzlichen Weiterbildungen wir sehen würden.

    Über den Bewerbungsprozess und zu laufenden Bewerbungen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

    Fragen zu laufenden Bewerbungen senden Sie bitte per Mail an geak@geak.ch.

  • Bewerbung

    Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung unser Bewerbungsformular. Senden Sie uns Ihre komplette Bewerbung in einem PDF (analog dieser Musterbewerbung) per Mail an den Verein GEAK: geak@geak.ch.

    Die eingereichten Unterlagen müssen eine umfassende Beurteilung des Bewerbenden zulassen und werden einzig hinsichtlich der erforderlichen Fachkompetenzen für die Haupttätigkeiten der GEAK Expertinnen und Experten beurteilt. 

    Jedes Bewerbungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:

    • Bewerbungsformular
    • Lebenslauf
    • Diplome / Zertifikate der Aus- und Weiterbildungen
    • Referenzobjekte

    Es müssen mindestens 3 verschiedene Referenzobjekte (jeweils ca. 5 Seiten) beigelegt werden. Diese Referenzen sollten möglichst das ganze Spektrum der bisherigen Arbeit des Bewerbers abbilden. Die Berichte enthalten optimalerweise: Ausgangslage, Analyse, Ist‐Situation, Vorgehensberatung, Wärmedämmung, Wärmeerzeugung, Elektrizität, Energiesparpotential, Massnahmenkatalog, Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Förderprogramme.

    Zusätzliche Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Empfehlungen, usw.), welche für die Beurteilung einer Bewerbung vorteilhaft wären, können ebenfalls eingereicht werden.

    Über den Bewerbungsprozess und zu laufenden Bewerbungen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

    Das GEAK Zertifizierungsreglement und alle relevanten Dokumente finden Sie unter Downloads.

  • Kosten

    Die Kosten für die Zetifizierung als GEAK Expertin oder GEAK Experte setzen sich wie folgt zusammen:

    • Schulungskurs: CHF 450 (exklusive MwSt.)
    • Zertifizierungsgebühr: CHF 2'000 (exklusive MwSt.)

    Nach erfolgreicher Zertifizierung werden Ihnen diese Kosten in Rechnung gestellt.

  • Kursdaten

    Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie zu einem eintägigen Schulungskurs (08:30-16:30) für angehende GEAK Expertinnen und Experten eingeladen. Die Schulung findet an folgenden Daten in Olten statt:

    Der Anmeldeschluss ist jeweils 8 Tage vor dem Schlulungstermin.

    03.03.2026

    02.06.2026

    27.08.2026

    01.12.2026

     

  • Ausbildungsmöglichkeiten

    Die unten gelisteten Ausbildungsmöglichkeiten sind optional, können jedoch sehr sinnvoll sein und tragen dazu bei, eine möglichst hohe Qualität als GEAK Expertin oder GEAK Experte zu gewährleisten.

  • Gültigkeit und Weiterbildung

    Die Gültigkeit der Zertifizierung ist unbefristet, sofern die GEAK Expertin oder der GEAK Experte alle zwei Jahre mindestens 2 GEAK Erstpublikationen ausgestellt und mindestens 1 Weiterbildung des Vereins GEAK besucht hat.
    Die Zertifizierung erlischt automatisch, wenn die GEAK Expertin oder der GEAK Experte diese Anforderungen nicht einhält.

  • Rezertifizierung

    GEAK Expertinnen und Experten, welche nach einem längeren Unterbruch die GEAK Zertifizierung wieder beantragen möchten, können sich rezertifizieren lassen. Der Prozess und die Bedingungen sind analog der Erstzertifizierung.

  • FAQs


    Wie wird man zertifizierte GEAK Expertin oder zertifizierter GEAK Experte?
    Grundsätzlich muss sich eine Energiefachfrau oder ein Energiefachmann mittels Bewerbung auf der Basis ihrer / seiner Ausbildung und/oder ihrer / seiner Erfahrung anmelden. Für die definitive Expertenzertifizierung muss zudem der eintägige Schulungskurs oder eine anerkannte Weiterbildung (mit Einbindung eines GEAK Moduls) absolviert werden. Anschliessend muss ein Test bestanden und der Zertifizierungsvertrag unterzeichnet werden.

    Mentoring als Erfahrungstraining
    Ins Mentoring werden Kandidatinnen und Kandidaten aufgenommen, die zwar eine genügende Ausbildung haben, aber den Praxisnachweis noch nicht erbringen können. Wer durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut werden kann, wird also aus­schliesslich vom Verein GEAK bestimmt.

    Welche Berufe und Weiterbildungen sind für eine Zertifizierung als GEAK Expertin oder GEAK Experte auf der Basis der Ausbildung zugelassen?
    Berufsleute mit folgenden Diplomen und Zertifikaten werden zur Ausbildung als GEAK Expertin oder GEAK Experte zugelassen:

    • Ingenieur HLK FH/HTL
    • Haustechnikplaner HF/TS
    • NDSE FH/HTL
    • MAS in nachhaltigem Bauen
    • Dipl. Energieberater
    • NDK Bau + Energie
    • NDS FH EN Bau
    • Zusatzausbildung wie diverse CAS-Module

    Die Zulassung aufgrund anderer Aus- und Weiter­bildungen wird von den Geschäftsstellen des Vereins GEAK beschlossen. Der Abschluss einer Ausbildung muss mit einer Kopie (Scan) des Zeugnisses belegt werden.

    Ich kann keine der erforderlichen Ausbildungen vorweisen. Welche Erfahrungen sind für die Experten-Zertifizierung von Vorteil?
    Gefragt sind umfassende Erfahrungen im Erstellen von energe­tischen Berechnungen (insbesondere System­nachweis SIA 380/1), in Haustechnikkonzepten sowie allgemein in der Energieberatung und -planung. Wenn Sie im Rahmen eines Mentorings bereits GEAK Dokumente erstellt haben, erwähnen Sie diese detailliert in Ihren Bewerbungsunterlagen.

    Ich möchte mich zur Energieberaterin oder zum Energieberater ausbilden lassen. Kann ich mich für die GEAK Expertenschulung anmelden?
    Die GEAK Schulung ist keine Weiterbildung, die Grundwissen im Bereich Energie am Bau vermittelt, sondern ein Kurs für die korrekte Handhabung des Online-Rechners. Sie richtet sich an Berufsleute mit Erfahrung im Energie- und Baubereich. Weiterbil­dungen im Bereich nachhaltiges Bauen werden unter anderem von www.enbau.ch angeboten. Sie können sich auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zertifizieren lassen.

    Beziehen sich die einzureichenden Referenzen auf Bauten oder Personenangaben?
    Referenzen sind sowohl auf Bauten wie auch deren Kontaktperson bezogen. Die Referenzen müssen von der GEAK Prüfungskom­mission überprüft werden können. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit mindestens drei Referenzen (Architekten, Bauherrschaften etc.) unter Angabe der jeweiligen Adressen und Telefonnummern.

    Wenn sich für die GEAK Expertin oder den GEAK Experten aus der Beratung eines Kunden ein Folgeauftrag ergibt, darf dieser angenommen resp. ausgeführt werden?
    Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Folgeaufträge.

    Kann die Zertifizierung als GEAK Expertin oder GEAK Experte entzogen werden?
    Ja, das ist möglich. Die genauen Anforderungen sind im Zertifizierungs­vertrag ersichtlich und werden jährlich geprüft. Verstösse gegen diese Bedingungen können zum Verlust der Zertifizierung führen. Auch im Rahmen der Qualitätssicherung können GEAK Expertinnen und Experten vom Verein ausgeschlossen werden.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung des obigen Prozesses und freuen uns auf Ihre Bewerbung.