FAQ zum GEAK

  • Wer ist verantwortlich für die GEAK-Entwicklung?

    Der GEAK ist ein Instrument der Kantone. Er basiert auf der entsprechenden GEAK Normierung. Dafür ver­antwortlich ist die Konferenz Kantonaler Energie­direktoren (EnDK). Das GEAK Tool wird vom Verein GEAK weiterentwickelt.

  • Wer kann einen GEAK ausstellen?

    Der GEAK wird nur von zertifizierten GEAK Expertinnen und Experten ausgestellt. Eine Liste der zertifizierten Expertinnen und Experten ist hier zu finden. Die Gebäudeeigentümerin / der Gebäude­eigentümer kann die Expertin / den Experten frei wählen.

  • Wie kann ich meinen GEAK einer neuen Expertin / einem neuen Experten zuweisen?

    Nur die Gebäudeeigentümerin / der Gebäudeeigentümer kann die Übertragung des GEAK veranlassen. Der Verein GEAK führt die Übertragung auf Antrag des Gebäudeeigentümers aus. Das Übertragungsformular kann hier bezogen werden.

  • Bleibt der GEAK bei einem Hausverkauf gültig?

    Der GEAK wird auf das Gebäude ausgestellt und bleibt auch bei einem Eigentumswechsel gültig; in diesem Falle geht der GEAK auf den neuen Gebäudeeigentümer über.

  • Wie wird der GEAK erstellt?

    Die GEAK Expertin / der GEAK Experte nimmt bei einer Begehung alle relevanten Daten auf. Die Gebäudeeigentümerin / der Gebäudeeigentümer stellt die Ver­brauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom für den Zeitraum von mindestens drei Jahren zur Verfü­gung, falls diese Daten vorliegen. Mithilfe des GEAK Tools berechnet die GEAK Expertin / der GEAK Experte den GEAK und erstellt das offizielle vierseitige GEAK-Dokument sowie eventuell einen Beratungsbericht mit Sanierungs­massnahmen um dann die unterschriebenen Dokumente in elektro­nischer und in Papierform zu übergeben.

  • Kann ich als Mieterin / als Mieter einen GEAK bestellen?

    Nein, nur die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind legitimiert, GEAK Expertinnen und Experten zu beauftragen, einen GEAK zu erstellen.

  • Wie teuer ist ein GEAK?

    Die GEAK Expertin / der GEAK Experte offeriert die GEAK-Erstellung aufgrund der konkreten Situation. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Offerten mit einem genauen Leistungsbeschrieb einzuholen.

  • Für welche Gebäudekategorien kann der GEAK ausgestellt werden?

    Der GEAK kann auf Wohngebäude, Verwaltungs- und Schulbauten, Hotels, Verkaufsflächen, Restaurants sowie Mischnutzungen angewendet werden. Andere Gebäudekategorien können momentan nicht abgebildet werden und benötigen eine individuelle Begutachtung.

  • Sollte der GEAK vor oder nach einer Sanierung erstellt werden?

    Die Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Der GEAK bildet eine gute Basis für den Sanierungsentscheid, insbesondere wenn er in Zusammenhang mit einer Sanierungsberatung angebo­ten wird, und kann bei Fördergeldanträgen von Ihrem Kanton verlangt werden. Die Aufdatierung eines bestehenden GEAK nach der Sanierung ist wenig zeitaufwändig.

  • Kann gegen einen GEAK rekurriert werden, wenn die Gebäudeeigentümerin / der Gebäudeeigentümer mit dem Resultat nicht einverstanden ist?

    Nein, denn zumindest solange der GEAK für Gebäudeeigentümerinnen / Gebäu­deeigentümer freiwillig ist, besteht ein privatrecht­liches Auftragsverhältnis zwischen Gebäudeeigentümerin / Gebäudeeigen­tümer (Auftraggebende) und GEAK Expertin / GEAK Experte (Auftrag­nehmende). Wenn die Gebäudeeigentümerin / der Gebäudeeigentümer mit dem ausgestellten GEAK unzufrieden ist, steht ihm der normale Rechtsweg offen. Es ist ihm auch freigestellt, einen weiteren GEAK ausarbeiten zu lassen. Zu beachten ist, dass nur der zuletzt ausgestellte GEAK gültig ist.

  • Gibt es eine Pflicht, den GEAK für mein Gebäude erstellen zu lassen?

    In einigen Kantonen ist der GEAK bei Handände­rungen und für den Erhalt von Fördergeldern obli­gatorisch. In den meisten ist er aber freiwillig. Zudem ist der GEAK Plus obligatorisch bei Förderbeträgen über CHF 10'000 aus dem Gebäudeprogramm. 

  • Gibt es eine Verpflichtung, bei Änderungen am Haus eine neue Version des GEAK erstellen zu lassen?

    Nein, eine Verpflichtung existiert nicht. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten verliert jedoch der bestehende GEAK seine Aussagekraft, da sich die Datengrundlage geändert hat. Daher wird eine Aufdatierung nach dem Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten als Erfolgskontrolle empfohlen. Die Aufdatierung ist weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als die Erstellung eines neuen GEAK.

  • Wie sind die Klassierungen der Energieetikette einzustufen?

    Ein Neubau, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und einer fossilfreien Heizung, entspricht der Klasse B/B/A. Gebäude mit einer weitgehenden Sanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie, fallen üblicher Weise in die Gesamteffizienzklasse D. Gebäude, die teilweise gedämmt wurden sowie einen Einsatz einzelner neuer Haustechnikkomponenten aufweisen, entsprechen ungefähr der Gesamteffizienzklasse E. Die Klasse G/G/G umfasst alle unsanierten, älteren und fossil beheizten Gebäude.

  • Welcher GEAK-Klasse entsprechen Minergie-Häuser?

    Die Gebäudestandards von Minergie sind im Gebäudeenergieausweis nicht direkt ablesbar. Minergie stellt weiterge­hende Anforderungen. So wird bei Minergie eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, und es sind Vorgaben bezüglich Wohnkomfort (z.B. Hitzeschutz) einzuhalten. Grundsätzlich entsprechen Minergie-Modernisierungen mindes­tens der GEAK-Klasse B/C/A oder höher. Minergie-Neubauten entsprechen mindestens der Klasse B/B/A, Minergie-P und Minergie-A fast immer der Klasse A/A/A. Die Umkehrung gilt aber nicht: Gebäude mit einer guten GEAK-Klassierung entsprechen nicht automatisch dem Minergie-Standard.