Kriterien zur Erhaltung Ihrer Zertifizierung

Damit sich Ihre Zertifizierung als GEAK Expertin oder GEAK Experte automatisch verlängert, sind gemäss dem seit 1.1.2024 gültigen Zertifizierungsreglement folgende zwei Kriterien zu erfüllen:

  • Erstellung von mindestens zwei Erstpublikationen alle zwei Jahre
  • Teilnahme an mindestens einer GEAK Weiterbildung alle zwei Jahre

Ihren aktuellen Zertifizierungsstatus können Sie im GEAK Tool oben rechts im Benutzerkonto unter «Mein Profil» einsehen.

Bitte beachten Sie, dass nur Erstpublikationen zur Erfüllung der Publikationsplicht zählen, Aufdatierungen können nicht angerechnet werden. Auch eröffnete, aber noch nicht publizierte Projekte gelten nicht als erfüllt. Planen Sie daher genügend Zeit für die fristgerechte Veröffentlichung Ihrer Projekte ein.

Für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht stehen Ihnen zahlreiche GEAK Fachkurse zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Website unter Weiterbildung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Ein Beispiel

Die Person hat in der Betrachtungsperiode bisher 0 Erstpublikation erstellt und 2 Weiterbildungen besucht. Sie muss mindestens noch zwei Erstpublikation erstellen. Die Weiterbildungspflicht ist bereits erfüllt. Der Zeitpunkt der nächsten massgebenden Kontrolle ist der 31.12.2025.