Heizkosten zu hoch im Beratungsbericht?
In der Praxis zeigen sich zwischen dem berechneten Heizwärmebedarf und dem gemessenen Energieverbrauch für die Heizung oft Abweichungen von über 20 Prozent. Diese Differenzen sind gemäss Produktereglement zu begründen und ermöglichen die reglementskonforme Publikation des GEAK. Dennoch bleiben die Energiekosten der Wirtschaftlichkeitsberechnung in solchen Fällen oftmals zu hoch – was bei der Eigentümerschaft oder Auftraggeberschaft zu Irritationen führen kann.
Während der Warmwasserverbrauch über die Anpassung der Standardnutzungsdaten bereits individuell angepasst werden kann, fehlte bislang eine entsprechende Möglichkeit beim Heizwärmebedarf.
Daher wurde im Herbst 2024 ein Korrekturfaktor für die Heizkosten eingeführt: Korrekturfaktor gemessener Verbrauch / berechneter Bedarf
Dieser Faktor erlaubt es, die Energiekosten der Heizung auf Basis effektiver Verbrauchsdaten zu korrigieren, sofern aktuelle Nutzungsdaten verwendet werden. Der Korrekturfaktor findet ausschliesslich bei der Berechnung mit aktuellen Nutzungsdaten Anwendung – nicht bei Standardnutzung.

Damit die korrigierten Daten den Weg in den Beratungsbericht finden, ist der Beratungsbericht unter «Aktuelle Nutzungsdaten» zu erzeugen. Damit werden alle Ergebnisse und Grafiken gemäss den aktuellen Nutzungsdaten erstellt, ausgenommen sind die Energieetiketten.

Ein Praxisbeispiel
In folgendem Beispiel ergibt die Plausibilitätskontrolle der Heizung eine Abweichung von 27 Prozent zwischen berechnetem Bedarf und gemessenem Verbrauch.

Für die Korrektur schlägt das Tool automatisch einen Default Wert vor, welcher wie folgt berechnet wird: Die Abweichung von 27 Prozent (0.27) plus die Korrektur von 0.73 ergibt in Summe 1.
Somit beträgt der Default-Korrekturfaktor in diesem Beispiel 0.73.

Liegen keine Verbrauchsdaten vor oder wurden diese klimakorrigiert, so kann der Default-Wert auch durch einen eigenen, userspezifischen Wert überschrieben werden.
Mit dem Korrekturfaktor werden ausschliesslich die Heizkosten im GEAK korrigiert. Die Energiekosten für Warmwasser und elektrische Verbraucher bleiben unverändert.


Wichtig zu wissen
- Der Korrekturfaktor wird nur für die Heizkosten angewendet.
- Voraussetzung ist die Verwendung aktueller Nutzungsdaten.
- Warmwasser- und Stromverbrauch sind nicht betroffen.
Für Rückfragen oder bei Unsicherheiten zur Anwendung des Korrekturfaktors steht das GEAK Supportteam gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen, diese neue Möglichkeit konsequent zu nutzen, um die Aussagekraft und Präzision Ihrer Beratungsberichte weiter zu verbessern.