Das neue Produktreglement in der Praxis

Das zum 1. Januar 2024 angepasste Produktereglement bringt wesentliche Veränderungen für die tägliche Arbeit von GEAK Expertinnen und Experten mit sich. Zu den drei bedeutendsten Änderungen (Anforderungen an die Flächenerfassung, die Dokumentation der EBF im GEAK Plus und die Wichtigkeit des zeitlichen Bezugs) stellen wir Ihnen gerne einige hilfreiche Tipps zur Verfügung.

Gebäudehüllfläche

Schärfere Anforderungen gelten seit dem 1. Januar 2024 bei den Gebäudehüllflächen, insbesondere der EBF, die sorgfältig und nachvollziehbar erfasst werden müssen. Hierbei dienen Baupläne als Grundlage, insbesondere Grundrisse, Schnitte und Ansichtspläne. Sollten diese Pläne Lücken aufweisen oder gänzlich fehlen, um die notwendigen Flächen zu bestimmen, sind diese vor Ort auf nachvollziehbare Weise aufzunehmen und zu dokumentieren (zum Beispiel mit einem vermassten Foto oder einer Handskizze). Abweichungen zwischen den Plänen und dem tatsächlichen Zustand, beispielsweise durch Umnutzungen oder kleine Anbauten, sind ebenfalls zu vermerken.

GEAK Plus

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft den GEAK Plus, der nun eine nachvollziehbare Berechnung der EBF im Anhang E enthalten muss. Dies kann beispielsweise ein vermasster Plan mit eingezeichneter EBF oder einer Berechnung der EBF sein.

Zeitlicher Bezug

Der GEAK und alle darauf basierenden Publikationen müssen sich auf den Zeitpunkt der Begehung vor Ort beziehen. Sobald ein Rückbau von Bauteilen begonnen hat, die für den GEAK relevant sind, ist die Ausstellung eines GEAK erst nach der Sanierung möglich. Zukünftige Zustände werden mithilfe der Varianten im Beratungsbericht abgebildet (beim Neubau mit dem provisorischen GEAK Neubau). Die Darstellung von früheren Zuständen mit dem GEAK ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Vereins GEAK und des zuständigen Kantons vor, beispielsweise bei höheren Gewalten oder Elementarschäden. Für bereits gestartete Bauprojekte sind keine Ausnahmen möglich.

 

Die meisten GEAK Expertinnen und Experten setzen die genannten Anpassungen bereits erfolgreich um, weshalb diese für sie keine nennenswerten Änderungen darstellen. Die Erfahrungen aus der Qualitätssicherung verdeutlichen jedoch, dass ohne diese Vorgaben die Qualität oft unzureichend ist.