Angepasste Reglemente

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Versionen der Reglemente in Kraft. Generell sind die meisten Änderungen auf Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung zurückzuführen.

Wesentlich für die GEAK Expertinnen und Experten sind insbesondere die Änderungen beim Kompetenzerhalt:
GEAK Expertinnen und Experten müssen neu alle 2 Jahre mindestens zwei Erstpublikationen ausstellen und mindestens eine Weiterbildung des Vereins GEAK besuchen.
Die bisherigen Weiterbildungspunkte und die Anzahl Erstpublikationen werden Anfang 2024 auf null gesetzt, damit alle Experten mindestens 2 Jahre Zeit haben die neuen Kriterien zu erfüllen. Die erste Kontrolle des verschärften Kompetenzerhalts erfolgt demnach am 31.12.2025.

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in Tabellenform:

Reglement

Kapitel

Änderung

Nutzungsreglement

Kapitel 112: Rechtliche Verantwortung der EnDK und des Vereins GEAK

Der Haftungsausschluss wurde so weit ergänzt, dass der Verein GEAK respektive die EnDK nicht für Fehler in Drittinfrastrukturen, wie z. B. Rechenzentren, haftet.

 

Produktreglement

Kapitel 5: Persönliche Ausführung

Es wird präzisiert, dass der Zugang zum GEAK Tool persönlich ist. Für begleitende Personen muss ein separater Zugang zum GEAK Tool bei der Geschäftsstelle beantragt werden.​ 

Kapitel 6: GEAK

Die Inhalts eines GEAK wurde ergänzt: Begehungsdatum, objektspezifisch angepasste Hinweise und aktuelles Foto für Bestandesbauten (dieses muss neu zwingend eingefügt werden).

Kapitel 7: Beratungsbericht

Das ganze Kapitel wird an die Struktur des neuen Beratungsberichts angepasst. Zudem wird die COâ‚‚ Effizienz-Klasse ergänzt, um die Qualität einer Gesamtsanierung im Grundsatz zu definieren. Diese wird festgelegt auf die Klasse B/B/B.

Kapitel 9: Präzisierung zur Normierung

Die bisherigen Präzisierungen wurden in die Normierung 2.1.0. überführt. Das Kapitel bleibt aber bestehen, falls in Zukunft Ergänzungen benötigt werden.

Kapitel 10: Erfassungsparameter Gebäudeklassierung – Genauigkeit

Neue Kapitel 10.2 (Flächenbestimmung) und 10.4 (Zeitlicher Bezug)​.

10.2 Flächenbestimmung: Die Gebäudehüllflächen und insbesondere die EBF müssen sorgfältig und nachvollziehbar erfasst werden. Grundlage sind die Baupläne, insbesondere Grundrisse, Schnitte und Ansichtspläne.

10.4 Zeitlicher Bezug: Der GEAK hat sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Begehung vor Ort zu beziehen. Die Abbildung von zukünftigen Zuständen erfolgt mit den Varianten im Beratungsbericht.

 

Kapitel 12: Wirtschaftlichkeitsberechnung

Das Kapitel beschreibt die künftige Methodik der Wirtschaftlichkeitsberechnung im neuen Beratungsbericht.

Zertifizierungsreglement

 

Kapitel 1 und 13: Qualitätssicherung

Das Zertifizierungsreglement wird mit dem Zweck des Qualitätssicherungsprozesses ergänzt. Ziel der Qualitätssicherung ist die Sicherstellung einer möglichst hohen, lückenlosen Qualität aller zertifizierten Expertinnen und Experten.

Kapitel 4: Fehlende Berufserfahrung/Auflage zum Mentoring

Im Reglement bleiben nur die Grundsätze des Mentorings (wozu ein Mentoring verlangt werden kann und für wen). Im Anhang 16.3 werden die Details ausgeführt bzw. die Umsetzung und die dazu gehörigen Anforderungen beschrieben. Es wird auch verankert, dass die Qualitätskontrolle innerhalb eines Mentorings als ordentliche Qualitätssicherung des Mentors (Expertin bzw. Experte) ausgeführt wird.​

Kapitel 9: Gültigkeit und Erhalt der Zertifizierung

GEAK Expertinnen und Experten müssen neu alle 2 Jahre mindestens zwei Erstpublikationen ausstellen und mindestens eine Weiterbildung des Vereins GEAK besuchen. Das Kapitel wird umfassend neu formuliert.

Die aktuell gültigen Reglemente finden Sie auf der Seite «Info für Experten» im GEAK Tool. Ab dem 2. Januar 2024 können die neuen Reglemente auf der GEAK Website unter «Downloads» sowie eine Version mit blau markierten Änderungen unter «Info für Experten» heruntergeladen werden.