Aktualisierung der GEAK Reglemente

 

Per 01.01.2023 werden die GEAK Reglemente aktualisiert. Alle Reglemente sind nun gendergerecht formuliert, präzisiert und wo nötig korrigiert. Zusätzlich werden folgende inhaltliche Aktualisierungen vorgenommen:

GEAK Nutzungsreglement

Im Wesentlichen wird eine neue Vorlage eingeführt, welche als Dienstleistungsvertrag zwischen der GEAK Expertin / dem GEAK Experten und seinen Kundinnen und Kunden genutzt werden kann. Zudem besteht neu die Möglichkeit, ein Projekt direkt an eine andere GEAK Expertin / einen anderen GEAK Experten weiterzuleiten, nachdem sich die Eigentümerschaft schriftlich dazu bereit erklärt hat. Zusätzlich wird die rechtliche Verantwortung der EnDK und des Vereins GEAK bezüglich Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit des GEAK Tools präzisiert.

GEAK Produktreglement

Es werden zwei neue Vorlagen eingeführt: eine Checkliste, welche vor der Publikation eines GEAK Produktes genutzt werden kann, sowie ein Muster-Abnahmeprotokoll – für die Abnahme von Neubauten. Zudem wird ein Kapitel mit Präzisierungen zur Normierung eingeführt. Das Kapitel 10 «Erfassungsparameter Gebäudeklassierung – Genauigkeit» wird mit Anleitungen zum Umgang mit der Bestimmung der U-Werte von Bauteilen und dem Umgang mit der Plausibilitätsberechnung ergänzt.

GEAK Zertifizierungsreglement

Es werden verschiedene Präzisierungen vorgenommen: Einerseits, dass Äquivalenzen von im Ausland erfolgten Aus- und Weiterbildungen von den Kandidierenden selbst nachgewiesen werden müssen. Andererseits, dass das Mentoring-Angebot für diejenigen Kandidierenden zur Verfügung steht, welche eine unzureichende Berufserfahrung haben oder die geforderte Dokumentation zur spezifischen Berufserfahrung gemäss Bewerbungsformular nicht nachweisen können. Die Einschränkung, dass ein Mentor / eine Mentorin nur eine/n Mentee aufs Mal betreuen darf, wird gestrichen. Dafür kann eine/ein Mentee nur eine Mentorin / einen Mentor auswählen.

Alle Änderungen werden in den Reglementen blau markiert, sodass diese auf den ersten Blick erkennbar sind. Die erwähnten Dokumente werden ab dem 01.01.2023 online aufgeschaltet.