Dokument: Klassierung gemäss alter Normierung des GEAK
Mit der GEAK Version v6.0.0 wurden verschiedene Änderungen im Berechnungsverfahren eingeführt, welche sich in gewissen Fällen auf die Klassierung auswirken können. Damit Fördermassnahmen, die bis Ende 2022 genehmigt wurden, regulär abgerechnet werden können, wurde ein Dokument «Klassierung gemäss alter Normierung des GEAK» eingeführt.
Bei allen Aufdatierungen von Projekten, die vor dem 31. Dezember 2022 publiziert wurden, erscheint unter dem Reiter «Dokumente» ein weiterer Menüpunkt «Klassierung gemäss alter Normierung des GEAK». Das zusätzliche Dokument kann vor der Publikation des Ist-Zustands in der Voransicht eingesehen werden und nach der Publikation definitiv erstellt werden. Das Nachweisdokument zeigt ausschliesslich die Klassierung des Ist-Zustandes.
Es gibt Sonderfälle bei denen die Aufschaltung des Menüpunkts «Klassierung gemäss alter Normierung des GEAK» nicht automatisch geschieht. Beispielsweise wenn Sie die Kopie als Aufdatierung bereits vor dem Jahreswechsel gemacht haben und nun die aktive Datei weiterbearbeiten möchten. In derartigen Fällen dürfen Sie sich für die manuelle Freischaltung des Reiters an den GEAK Support wenden. Bitte beachten Sie, dass dies nur bei aktiven, also nicht publizierten Dateien möglich ist.